
Industrial PCs OPC5015
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2.2 SCHÄDEN DURCH UNSACHGEMÄßEN GEBRAUCH
Weist das Bediensystem offensichtliche Schäden auf, verursacht durch z. B. falsche
Betriebs-/Lagerbedingungen oder unsachgemäße Handhabung, so ist das Gerät umgehend
stillzulegen und gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme zu schützen.
2.3 GEWÄHRLEISTUNG / REPARATUR
Während der Gewährleistungszeit dürfen Reparaturen nur vom Hersteller oder durch vom
Hersteller autorisierte Personen durchgeführt werden.
2.4 REKLAMATIONEN NACH ANLIEFERUNG
Weist das Gerät nach dem Transport offensichtliche Schäden auf, so ist das Gerät
umgehend gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme zu schützen. Offensichtliche
Transportschäden sind unmittelbar beim Lieferanten und beim zuständigen Spediteur zu
melden. Versteckte Transportschäden sind spätestens 5 Tage nach Lieferung beim
Lieferanten anzumelden. Danach können diese Schäden nicht mehr anerkannt werden.
2.5 BEHANDLUNG UND ENTSORGUNG VON LITHIUM-BATTERIEN
Achtung:
Explosionsgefahr und Gefahr von Schadstoff-Freisetzung.
Lithium-Batterien nicht ins Feuer werfen, nicht am Zellenkörper löten, nicht wieder
aufladen, nicht öffnen, nicht kurzschließen, nicht verpolen, nicht über 100°C erwärmen,
vorschriftsmäßig entsorgen und vor Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und Betauung
schützen.
Die Lithium-Batterie kann nur durch denselben oder durch einen vom Hersteller
empfohlenen Typ ersetzt werden.
Die verbrauchte
Lithium-Batterie sollte entsprechend den örtlichen, gesetzlichen Vorschriften
entsorgt werden.
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